Liebe Eltern,

wie an allen Schulen in Schleswig-Holstein wird es auch an der Willy-Brandt-Schule eine Notbetreuung von 8.00 bis 13:00 (8-12 Uhr: Jg 1 &2) Uhr für Kinder aus den Jahrgängen 1-6 von „Beschäftigten in Bereichen der kritischen Infrastrukturen“ geben. Haben Sie einen Betreuungsplatz gebucht, steht Ihnen die gebuchte Zeit ebenfalls zur Verfügung.

Aktuelle Vorgabe:
In der Notbetreuung an den Schulen werden bis einschließlich zur 6. Jahrgangsstufe Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden oder Kinder, bei denen ein  Elternteil in einem Bereich arbeitet, der für die Aufrechterhaltung kritischer Infrastrukturen notwendig ist und dieses Elternteil keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren kann, aufgenommen. Die Bereiche der kritischen Infrastruktur ergeben sich aus § 10 der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfVO) in ihrer jeweils geltenden Fassung. Die Eltern haben dies durch die Angabe ihres Berufes gegenüber der Einrichtung zu dokumentieren.

Bitte melden Sie Ihr Kind schriftlich mit dem anliegenden Formular an und  legen diesem Antrag eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers bei, aus dem der Betreuungsbedarf hervorgeht. Bitte geben Sie Ihrem Kind am ersten Betreuungstag die unterschriebene „Corona-Hausordnungmit.

Bitte geben Sie uns mindestens einen Tag Vorlauf und melden sich bis spätestens 14 Uhr des Vortags unter willy-brandt-schule.luebeck@schule.landsh.de.

Betreuungseckdaten:
Kranke Kinder werden nicht betreut. Das gilt insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit akuten respiratorischen Symptomen (Atemwegserkrankungen).

  • Bis spätestens 8 Uhr muss ihr Kind in der Schule sein.
  • Ihr Kind wird in der Schule in 5er Gruppen betreut.
  • Die Schulaufgaben werden mitgebracht.
  • Frühstück und ggf Mittagessen mitbringen

Bleiben Sie gesund!

Alexandra Hase-Rodriguez  & Carola Lünenbürger & Stefanie Mikos