Liebe Eltern,

wir haben die ersten 14 Tage Schule gemeinsam gut gemeistert und sind froh, dass kein Infektionsgeschehen vorlag.
Ab dem 24. August gilt nun die veränderte „Corona-Bekämpfungsverordnung“ (hier klicken)

Es gilt in allen Schulen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB). Diese Pflicht gilt auf den Laufwegen, in den Gemeinschaftsräumen und in der Pause.
Ausgenommen von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind:

  • Schülerinnen und Schüler innerhalb des Unterrichtsraumes, wenn keine anderen Personen mit Ausnahme von Schüler:innen derselben Kohorte und von an der Schule tätigen Personen anwesend sind;
  • Schüler:innen in den ihrer Kohorte zugewiesenen Bereichen des Schulhofs oder der Mensa, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter zu Personen außerhalb der eigenen Kohorte eingehalten wird;
  • Schüler:innen beim Sportunterricht;
  • an Schulen tätige Personen, soweit sie ihren konkreten Tätigkeitsort erreicht haben und die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen sichergestellt ist.

Schulweg
Auf Schulwegen zwischen Bus- oder Bahnhaltestellen und der Schule haben Schüler:innen eine MNB zu tragen. Die Pflicht zum Tragen einer MNB gilt nicht, soweit zu Schüler:innen außerhalb der eigenen Kohorte und des eigenen Haushalts ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.

Außerschulische Lernorte („Ausflüge“):
Bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes haben Schüler:innen sowie die sie begleitenden Personen eine MNB zu tragen,soweit sie nicht Sport ausüben oder einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen außerhalb der eigenen aus den Schüler:innen bestehenden Kohorte einhalten. Die Pflicht zum Tragen einer MNB gilt auch für Schüler:innen vor Vollendung des sechsten Lebensjahres.

Wir möchten abschließend noch darauf hinweisen, dass sich grundsätzlich im Sekretariat oder bei einer Lehrkraft angemeldet wird, sofern kein konkret vereinbarter Termin vorliegt.