So schön wie unsere Mammut-Familie in einem frischen Rot erstrahlt – ein großes Dankeschön geht hier an unseren Hausmeister Herrn Selke – , so gut erholt starten auch wir in unser neues Schuljahr.

Es überrascht uns ja inzwischen nicht mehr so sehr – wir sind immer noch im „Corona-Modus“. Wir müssen noch eine Weile durchhalten, bis wir wieder unbefangen in die Schule gehen können. Die neusten Informationen des Ministeriums haben uns nun auch erreicht.

Für den 1. Schultag ist Folgendes wichtig:

  • Der Unterricht beginnt am Montag, 2. August 2021, mit der 2. Stunde (Grundschule: angemeldete Kinder der Schulbetreuung können zuvor natürlich die Frühbetreuung nutzen).
  • Wir starten mit den üblichen „Corona-Schnelltests“ in Halbgruppen. Eine Befreiung von der Testpflicht ist nur dann möglich, wenn die Person zu den Genesenen zählt, deren Infektion nicht länger als 6 Monate zurückliegt oder einen zweifachen Impfschutz vorweist, der mindestens 14 Tage zurückliegt. Diese Personen dürfen sich aber auch weiterhin vor Ort testen.
    Eine Einverständniserklärung zur Testung benötigen wir immer noch. Die Erklärung aus dem letzten Schuljahr reicht aber aus.
  • Es besteht für alle Kinder und Jugendliche wieder „Präsenzpflicht“.  Auf der Internetseite des Ministeriums wird eine etwaige Beurlaubung folgt erklärt:

Eine Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern kommt für Schülerinnen und Schüler in Betracht, die entweder selbst ein klar erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf haben oder bei denen dies bei mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angehörigen der Fall ist. Es wird hier immer der Einzelfall entschieden und abgewogen. Eine Rolle spielt zum Beispiel auch, wie hoch das Infektionsgeschehen vor Ort ist und wie viel Unterricht bereits verpasst wurde. Eine Beurlaubung kann nur dann ausgesprochen werden, wenn gleichzeitig ein Konzept für ein Lernen in Distanz abgesprochen wird, das die realistisch vorhandenen zeitlichen Ressourcen von Lehrkräften bei ansonsten regulärem Präsenzunterricht berücksichtigt, und erfolgt jeweils für längstens einen Monat. Nähere Vorgaben werden sich aus der überarbeiteten Handreichung zum Umgang mit vulnerablen Schülerinnen und Schülern ergeben, die in Kürze an dieser Stelle verlinkt sein wird. Die Beurlaubung gilt nicht mehr automatisch als erteilt, sondern muss beantragt und bewilligt werden. Ohne Beurlaubung muss am Präsenzunterricht teilgenommen werden.

Bitte nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu mir und Ihrer Klassenleitung auf, sofern auf Ihr Kind die o.g. Kriterien zutreffen. Wir benötigen einen schriftlichen Antrag mit Begründung. Gemeinsam mit der Schulsozialarbeit und der Klassenleitung prüfen wir diesen dann. 

  • In den Innenräumen wird weiterhin eine MNB getragen, auf dem Außengelände nicht.
  • Die Kohortenregelung soll laut Schulcorona-Information aufgehoben werden. Hier werden wir jedoch vorsichtiger vorgehen und diese noch nicht umfänglich auflösen.
  • Neue Schüler:innen: Wir haben neben unseren neuen „Erstis“ und den neuen 5. Klassen auch viele andere neue Schüler:innen, die wir herzlich bei uns willkommen heißen. Die Klassenleitungen werden sich, sofern noch nicht geschehen, im Laufe der letzten Ferienwoche bei Ihnen melden.

Falls Sie erst diese Woche aus einem Risikogebiet einreisen, vergessen Sie bitte nicht, die aktuellen Vorgaben hinsichtlich Quarantäne und Testung zu beachten.

Bei Fragen kontaktieren Sie gerne Ihre Klassenleitung oder Frau Hase-Rodriguez

Einen guten und gesunden Start ins neue Schuljahr wünscht Ihnen das Team der WBS!

Falls Sie erst diese Woche aus einem Risikogebiet einreisen, vergessen Sie bitte nicht, die aktuellen Vorgaben hinsichtlich Quarantäne und Testung zu beachten.